Unsere Versandaktionen 2025
Viele Steuerzahler möchten gerne so früh wie möglich ihre Steuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr erstellen. Aufgrund vieler telefonischer Anfragen zu den Rentenbezugsmitteilungen wissen wir, dass auch viele unserer Pensionsempfänger hierzu gehören. Bis zum 28.02. müssen alle Daten zum Pensionsbezug bei der zentralen Meldestelle der Finanzämter (ZfA) gemeldet sein. Erst im Anschluss an die ZfA- Meldung werden die Bescheinigungen in Papierform erstellt und versendet. Der Versand erfolgt in der Regel zwischen Mitte bis Ende März. Wer seine Steuererklärung in elektronischer Form abgibt, kann dies aber bereits ab dem 1. März erledigen, denn dann sind alle Daten bereits elektronisch abrufbar.
Die elektronische Meldung der individuell versteuerten Beiträge zwecks Sonderausgabenabzug gemäß § 10a Einkommenssteuergesetz an die ZfA erfolgt ebenfalls bis zum 28.02. und die Bescheinigungen hierzu werden ebenfalls danach versendet.
Der Versand der Renteninformationen an alle Anwärter erfolgt im Anschluss der Mitteilung an die Pensionäre, also im Laufe des Aprils mit Stand zum 31.12. des Vorjahres. Anfragen zur voraussichtlichen Pensionshöhe bei einem avisierten Rentenbeginn und sonstige Anfragen können jederzeit bei den Mitarbeiterinnen der Pensionskasse erfolgen. Für den Buchstabenbereich A-M ist Frau Maus zu erreichen und für den Buchstabenbereich N-Z ist Frau Grätz-Plehwe gerne für Sie da.