Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste und damit zentrale Gremium der Pensionskasse. Der Name verrät es schon: Sie besteht aus den Mitgliedern der Pensionskasse. Jedes Beitrag zahlende Mitglied hat eine beschließende Stimme. Mitglieder, deren Mitgliedschaft ruht, sowie Pensionsempfängerinnen und Pensionsempfänger haben eine beratende Stimme.
Der Mitgliederversammlung obliegt insbesondere:
- die Feststellung des Jahresabschlusses
- die Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands
- die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder und deren Ersatzmitglieder, soweit sie nicht zu entsenden sind, und deren Abberufung
- die Enthebung der vom Aufsichtsrat vorläufig enthobenen Mitglieder des Vorstands von ihren Geschäften
- die Beschlussfassung über Satzungsänderungen, über die Auflösung der Kasse, die Bestandsübertragung auf ein anderes oder die Fusion mit einem anderen Versicherungsunternehmen
- die Beschlussfassung über sonstige der Mitgliederversammlung durch die Satzung vorbehaltene oder ihr vom Aufsichtsrat und Vorstand zur Beschlussfassung unterbreitete Vorschläge
- die Bestimmung einer Abschlussprüferin / eines Abschlussprüfers
Detaillierte Beschreibungen zu den Aufgaben und dem Ablauf der Mitgliederversammlung finden sich in § 6 der Satzung.
Den Kurzbericht zur Mitgliederversammlung am 13.08.2024 finden Sie hier: