Altersversorgung mit unserer Pensionskasse - Ein mehrstufiges Versorgungssystem
Bis zum 31. Dezember 1987 bestand für die Angestellten der BARMER (damals: BARMER Ersatzkasse) eine Pflichtversicherung in unserer Pensionskasse. Diese entfiel durch eine tarifvertragliche Neuregelung am 01. Januar 1988. Seitdem ist unsere Pensionskasse für Neuaufnahmen geschlossen.
Für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis mit der BARMER vor dem 01. Januar 1988 begonnen hat, besteht somit ein dreistufiges Versorgungssystem:
Die genauen Bedingungen der Alters- und Hinterbliebenenversorgung finden Sie in Teil 5 des Tarifvertrags über die betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung der BARMER und in der Satzung der Pensionskasse.