Am 6. August 2025 wurde ein Rentenpaket mit folgenden Kernpunkten beschlossen:
1. Sicherung des Rentenniveaus
- Die sogenannte Haltelinie wird bis 2031 verlängert
- Das Rentenniveau bleibt bei mindestens 48 %
Das Rentenniveau gibt an, wieviel Rente jemand bekommt, der 45 Jahre lang immer zum durchschnittlichen Arbeitslohn gearbeitet hat – im Verhältnis zum aktuellen Durchschnittslohn der Gesamtbevölkerung in Deutschland.
2. Mütterrente III
- Für vor 1992 geborene Kinder werden künftig 3 Jahre Kindererziehungszeit angerechnet (bisher 2,5 Jahre)
- Gilt ab 01.01.2027
- Da die technische Umsetzung erst ab 1. Januar 2028 möglich ist, erfolgt 2028 die rückwirkende Zahlung für 2027
3. Finanzierung & Rentenbeitrag
- Keine Auswirkungen auf den Rentenbeitragssatz durch diese Maßnahmen
- Vollständige Finanzierung aus Steuermitteln
- Prognose für den Beitragssatz:
- 2026: stabil bei 18,6 %
- 2030: über 20 %
- 2035: gut 21 %
- Der Anstieg ab 2027 ist demografisch bedingt, nicht durch das Rentenpaket verursacht
4. Aufhebung des Anschlussverbots
- Ältere Menschen dürfen nach Renteneintritt wieder sachgrundlos befristet beim früheren Arbeitgeber arbeiten
Das Ziel der Bundesregierung ist, das Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten noch in diesem Jahr abzuschließen.