Bundeskabinett hat das Rentenpaket 2025 beschlossen

Das Rentenpaket der Bundesregierung wurde am Freitag, 5. Dezember 2025, im Bundestag mit folgenden Kernpunkten beschlossen:

1. Sicherung des Rentenniveaus

  • Die sogenannte Haltelinie wird bis 2031 verlängert
  • Das Rentenniveau bleibt bei mindestens 48 %

Das Rentenniveau gibt an, wieviel Rente jemand bekommt, der 45 Jahre lang immer zum durchschnittlichen Arbeitslohn gearbeitet hat – im Verhältnis zum aktuellen Durchschnittslohn der Gesamtbevölkerung in Deutschland.

2. Mütterrente III

  • Für vor 1992 geborene Kinder werden künftig 3 Jahre Kindererziehungszeit angerechnet (bisher 2,5 Jahre)
  • Gilt ab 01.01.2027
  • Da die technische Umsetzung erst ab 1. Januar 2028 möglich ist, erfolgt 2028 die rückwirkende Zahlung für 2027

3. Finanzierung & Rentenbeitrag

  • Keine Auswirkungen auf den Rentenbeitragssatz durch diese Maßnahmen
  • Vollständige Finanzierung aus Steuermitteln
  • Prognose für den Beitragssatz:
    • 2026: stabil bei 18,6 %
    • 2030: über 20 %
    • 2035: gut 21 %
  • Der Anstieg ab 2027 ist demografisch bedingt, nicht durch das Rentenpaket verursacht

4. Aufhebung des Anschlussverbots

  • Ältere Menschen dürfen nach Renteneintritt wieder sachgrundlos befristet beim früheren Arbeitgeber arbeiten

Der Bundesrat muss das Gesetz noch am 19. Dezember 2025 beraten. Legt er keinen Widerspruch ein, kann es am 1. Januar 2026 in Kraft treten.